Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderung 266 Gewerbe zu Wohnen
- Langefeld

- 4. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Seit dem 01. Juli 2026 gibt es seitens der KfW eine neue Förderung, die Eigentümer dabei unterstützen soll, ihre Immobilie umzubauen und in neuen Wohnraum umzuwandeln. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Gewerbegebäude, die aktuell leer stehen oder voraussichtlich künftig nicht mehr als Gewerbe genutzt werden.
Für jede neu entstehende Wohneinheit können förderfähige Kosten von bis zu 100.000 € angesetzt werden. Die KfW bezuschusst diese Kosten mit 30 %, sodass ein Zuschuss von bis zu 30.000 € je Wohneinheit möglich ist. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist auf insgesamt maximal 300.000 € pro Projekt begrenzt.
Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung ausschließlich für die Herstellung bzw. den Ausbau der neuen Wohneinheiten vorgesehen ist. Dazu zählen beispielsweise der Einbau eines Badezimmers, die Herstellung einer Küche oder die Errichtung von Wänden für neue Wohnbereiche.

Zusätzlich stellt die KfW Anforderungen an das gesamte Gebäude, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Hierfür muss der energetische Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH85/EE) erreicht werden. Mit der Erfüllung dieser Anforderung ist gleichzeitig die Voraussetzung erfüllt, dass mindestens 65 % der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien stammt, da dies bereits Bestandteil der EE-Anforderung ist.
Sollte die Umwidmung aufgrund des Nichterreichens des Effizienzhausstandards nicht möglich sein, besteht alternativ die Möglichkeit, das KfW-Programm 261 zu beantragen. Darüber kann das Gebäude energetisch auf den Standard EH85/EE angehoben werden. Für einen höheren Förderzuschuss besteht zudem die Möglichkeit, eine Sanierung auf den Standard EH55/EE anzustreben.
Zur Veranschaulichung stelle ich Ihnen ein kleines Rechenbeispiel zur Verfügung. Dieses berücksichtigt ausschließlich die Förderung der KfW aus dem Programm 266 sowie den Tilgungszuschuss des KfW-Programms 261.
Die vergünstigten Zinssätze werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt, da sie regelmäßig angepasst werden.
Sollte dieses Förderprogramm für Sie interessant sein, vereinbaren wir gerne einen kostenfreien Beratungstermin. In diesem Gespräch erläutere ich Ihnen die einzelnen Förderbestandteile und berechne gemeinsam mit Ihnen die Förderung anhand der dann aktuell gültigen Zinssätze.
Die in diesem Rechenbeispiel angesetzten Preise und Kosten sind rein fiktiv und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie stellen keine tatsächlichen Projektkosten dar.

Als Beispiel nehmen wir an, dass ein ehemaliges Bürogebäude in vier neue Wohneinheiten umgewandelt werden soll. Ziel ist die Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 55 NH (EH55 NH).
Wie das Rechenbeispiel zeigt, kann der Staat den Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum mit attraktiven Fördermitteln unterstützen. Daher kann es sich lohnen zu prüfen, ob derzeit ungenutzte oder künftig nicht mehr benötigte Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt werden können. So lassen sich vorhandene Flächen sinnvoll nutzen und durch die Vermietung der neu geschaffenen Wohneinheiten langfristig zusätzliche Mieteinnahmen erzielen.
Abschließende Worte
Ich hoffe, dass Ihnen mein Blogbeitrag einen guten Überblick über die aktuelle Fördermöglichkeiten und den Einstieg in eine energetische Sanierung gegeben hat. Sollten sich Förderbedingungen oder gesetzliche Regelungen zwischenzeitlich ändern, informiere ich Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung über den aktuellen Stand. Wenn Sie bereits ein konkretes Projekt planen oder offene Fragen haben, können Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch bei mir buchen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Vorhaben und schaffen eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden von mir als Energie-Effizienz-Experte nach bestem Wissen und auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Informationsstands erstellt. Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Daher übernehme ich keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte. Bitte informieren Sie sich vor einer Antragstellung oder Entscheidung stets bei den zuständigen Stellen über die aktuell geltenden Förderbedingungen und gesetzlichen Regelungen.
Stand: 04.08.2026 Hinweis: Alle Inhalte dieses Blogeintrags stammen aus eigener Recherche. Die textliche Ausformulierung sowie Rechtschreibkorrektur wurden mithilfe einer KI überarbeitet.

