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Dienstleistungen

  • 01.

    Energieausweis (Verbrauchsausweis)

    Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten Jahre und hängt daher stark vom Verhalten der Bewohner ab. Er ist nicht in jedem Fall zulässig. Wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt und das Gebäude nicht energetisch saniert, ist nur ein Bedarfsausweis erlaubt. Ein Verbrauchsausweis ist möglich, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut oder nach der Wärmeschutzverordnung saniert wurde.

  • 02.

    Energieausweis (Bedarfsausweis)

    Der Bedarfsausweis wird anhand der Beschaffenheit des Gebäudes ausgestellt dieser ist nicht Nutzerabhängig und ist daher rein auf die Gebäudehülle und Anlagentechnik bezogen. Dieser kann auch Verwendet werden um Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen.

  • 03.

    Individueller Sanierungsfahrplan (BAFA gefördert)

    Der iSFP zeigt den energetischen Zustand Ihrer Immobilie sowie sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Die BAFA fördert diese Beratung mit bis zu 650 € für Ein‑ und Zweifamilienhäuser und mit bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten. Sie erhalten eine klare Übersicht über den Modernisierungsbedarf, mögliche Sanierungsschritte, passende Fördervarianten und die zu erwartende Energieeinsparung. Auf Wunsch übernehme ich auch die Antragstellung – gegen Aufpreis.

  • 04.

    BAFA Förderung Einzelmaßnahme Gebäudehülle

    Die BAFA fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wenn die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (U‑Werte) erreicht werden. Zusätzlich werden die Leistungen des Energieberaters zu 50 % bezuschusst. Für die Sanierung erhalten Sie 15 % Förderung bis zu 30.000 €, mit iSFP sogar 20 % bis zu 60.000 €. Auf Wunsch übernehme ich auch die Förderantragstellung – gegen Aufpreis.

  • 05.

    KfW Förderung 261 Sanierung

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ein zinsgünstiges Darlehen. Pro Wohneinheit können bis zu 150.000 € gefördert werden. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem gewünschten Effizienzhaus‑Standard. Zusätzlich fördert die KfW die Planungsleistungen und die Baubegleitung durch den Energieberater mit 50 % der Kosten.

  • 06.

    KfW Förderung 266 Gewerbe zu Wohnungen

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert seit dem 01.07.2026 die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu neuen Wohneinheiten. Voraussetzung ist nach der Sanierung mindestens der Standard Effizienzhaus 85 EE. Gefördert werden 30 % der Kosten bis 100.000 € pro neu entstehender Wohneinheit – ausschließlich für das Herstellen der Wohneinheiten. Die Förderung ist mit dem KfW‑Programm 261 kombinierbar.

  • 07.

    KfW Förderung 297 Neubau

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert energieeffiziente Neubauten mit zinsvergünstigten Darlehen. Pro Wohneinheit können zunächst bis zu 100.000 € abgerufen werden. Voraussetzung sind hohe energetische Standards sowie eine nachhaltige Planung, bewertet über eine Lebenszyklusanalyse. Wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, erhöht sich die Darlehenssumme auf 150.000 € pro Wohneinheit.

  • 08.

    KfW Förderung 297 Neubau EFH 55

    Die KfW fördert zur Reduzierung des Bauüberhangs den Neubau in der Effizienzhaus‑Stufe 55. Voraussetzung ist eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit bis 100.000 € pro neu entstehender Wohneinheit. Damit werden die Anforderungen gegenüber dem Klimafreundlichen Neubau (Effizienzhaus 40) deutlich reduziert.

Lassen Sie Ihr Projekt zu unserem gemeinsamen Projekt werden

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Leistungen. Eine energetische Modernisierung ist mehr als nur ein technisches Projekt – sie ist eine Investition in Zukunft, Sicherheit und Wohnkomfort. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die zu Ihrem Gebäude, Ihren Zielen und Ihrem Budget passen. Ich freue mich darauf, Ihr Projekt mit Fachwissen, Transparenz und persönlicher Beratung zu begleiten.

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Auf dem Hewwel 12

55129 Mainz

langefeld_energieberatung@yahoo.com

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