Der Energieberater bringt bei Sanierung Geld für Sie mit
- Langefeld

- 17. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Ich denke, Ihnen ist die Aussage inzwischen gut bekannt: Der Energieberater ist im Gegensatz zu vielen anderen Ingenieuren oder Handwerksbetrieben derjenige, der tatsächlich „Geld mitbringt“. Er sorgt nicht nur dafür, dass Fördermittel optimal genutzt werden, sondern übernimmt auch die Qualitätskontrolle im Sinne der KfW‑ und BAFA‑Vorgaben. Dadurch wird sichergestellt, dass alle technischen Anforderungen seitens KfW und BAFA eingehalten werden und es später keine Probleme beim Abrufen der Fördermittel entstehen.
Im unteren Bereich möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Förderungen es aktuell für Sanierungsmaßnahmen gibt und welche Kombinationen möglich sind, um eine besonders hohe Förderung zu erzielen. Dabei geht es darum, verständlich darzustellen, wie sich einzelne Programme ergänzen und welche Maßnahmen sich sinnvoll miteinander verbinden lassen, um das maximale finanzielle Potenzial auszuschöpfen.
BAFA Energieberatung (iSFP)
Die Tabelle zeigt einen theoretischen Ausblick auf die Kosten einer Energieberatung. Die grün hinterlegten Positionen stellen die maximalen Förderbeträge dar, die von der BAFA übernommen werden. Auf den ersten Blick könnte man daher meinen, dass meine oben genannte Aussage nicht zutrifft – denn die Ausgaben des Energieberaters liegen zunächst höher als die reine Förderung, die an dieser Stelle zurückfließt.
Kosten Energieberatung | Kosten ggf. Förderantrag | Förderung Ein/Zweifamilien |
ab 1.190€ | ab 357€ | 650€ |
Kosten Energieberatung | Kosten ggf. Förderantrag | Förderung ab 3 Wohneinheiten |
ab 1785€ | ab 595€ | 850€ |

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um fiktive Beispielwerte. Da Energieberater nicht der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ unterliegen, können ihre Preise von Anbieter zu Anbieter deutlich variieren. Deshalb ist es wichtig, mehrere Angebote einzuholen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den jeweiligen Leistungsumfang zu achten.
BAFA Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
Wenn wir uns dem nächsten Schritt widmen, geht es um die eigentliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Genau hier setzt die BAFA‑Förderung für die Gebäudehülle an – und diese fällt im Vergleich zur reinen Energieberatung deutlich höher aus.
kosten Sanierung | Kosten Energieberater | Förderung Energieb. 50% | Förderung ohne iSFP 15% | Förderung mit iSFP 20% |
ca. 60.000€ | ab 3.570€ | 1785€ | 4.500€ | 12.000€ |
Rechnet man alle Positionen einmal vollständig gegeneinander auf, zeigt sich, dass sich der Energieberater – wie oben beschrieben – im Grunde selbst bezahlt. Der Effekt lässt sich mit einem Steuerberater vergleichen: Auch dort könnte es sein, dass Sie zunächst Geld investieren, am Ende aber durch eine mögliche Rückerstattung vom Finanzamt mehr zurückerhalten, als Sie ausgegeben haben.
Beispiel an einem Einfamilienhaus mit iSFP
Ausgaben Energieberater: 1.190€ + 357€ + 3.570€ = 5117€
Förderung: 650€ + 1.785€ + 12.000€ =14.435€
Vergleich: 14.435€ - 5117€ = 9318€
Das bedeutet, dass Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme nahezu 10.000 € an Förderung erhalten. Der zusätzliche Materialaufwand, der notwendig ist, um die höheren Anforderungen der BAFA‑Förderung gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen, fällt dabei vergleichsweise gering aus. Gleichzeitig profitieren Sie durch die verbesserten Bauteile von einer spürbaren zusätzlichen Energieeinsparung, die sich langfristig positiv auf Ihre Heizkosten auswirkt.

Der Vergleich wird noch interessanter, wenn es sich bei dem Gebäude nicht nur um eine einzelne Wohneinheit handelt. Die maximale Fördersumme erhöht sich nämlich mit jeder zusätzlichen Wohneinheit. Liegt kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, beträgt die maximale Förderung 30.000 € pro Wohneinheit. Wenn hingegen ein geförderter iSFP vorliegt, erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich unterscheiden sich die Fördersätze: ohne Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15 % Förderung, mit iSFP sogar 20 %.
Förderung über die KfW Förderung 261
Es wird noch interessanter, wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Bestandsimmobilie in einem einzigen Schritt vollständig mit öffentlichen Fördermitteln zu sanieren. In diesem Fall können Sie die Förderungen der KfW über das Programm 261 nutzen und zusätzlich die BAFA‑Förderung für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert werden darf. Wenn beispielsweise die Dachsanierung bereits über die KfW abgerechnet wird, kann genau diese Maßnahme nicht zusätzlich beim BAFA gefördert werden.
kosten Sanierung | kosten Energieberater | Förderung Energieb. 50% | Förderung EFH 55 EE 20% |
150.000€ | 9.100€ | 4.550 | 30.000€ |
Wenn man die Berechnung für ein Einfamilienhaus anhand der von der KfW festgelegten Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 mit erneuerbaren Energien (EH 55 EE) durchführt, lässt sich eine maximale Förderung von bis zu 30.000 € abrufen. Wenn man nun alle relevanten Maßnahmen miteinander verrechnet, ergibt sich folgender Vergleich.
Beispiel Einfamilienhaus: iSFP, BAFA EM und KfW EFH 55 EE
Ausgaben: 1.190€ + 357€ + 3570€ + 9100€ = 14.217€
Förderung: 650€ + 1785€ + 12.000€ + 4550€ + 30.000€ = 48.985€
Vergleich: 48.985€ - 14.217€ = 34.768€
Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die ebenfalls in die Planung einbezogen werden können. Dazu zählt unter anderem der Ergänzungskredit der KfW, der zusätzlich zur BAFA‑Förderung für Einzelmaßnahmen genutzt werden kann, um ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Außerdem existiert der sogenannte Worst Performing Building Bonus, der bei bestimmten Gebäudetypen zusätzlich abgerufen werden kann.
In einigen Zeiträumen stehen zudem regionale Förderprogramme zur Verfügung, die jedoch häufig schnell ausgeschöpft sind.

Auch hier gilt die maximale Fördersumme von 150.000 € pro Wohneinheit. Das bedeutet: Je mehr Wohneinheiten ein Gebäude umfasst, desto höher fällt die insgesamt abrufbare Förderung aus.
Wie Sie sehen, stellt die Bundesregierung zahlreiche Möglichkeiten bereit, um Förderungen für Sanierungsmaßnahmen abzurufen. Gleichzeitig gibt es jedoch viele Fallstricke, die dazu führen können, dass eine Förderung im schlimmsten Fall nicht bewilligt wird. Deshalb gilt grundsätzlich: Wenn Sie eine Sanierung planen, sollten Sie sich zuerst an einen Energieberater wenden. Dieser kann Sie frühzeitig beraten und auf Wunsch sogar den Förderantrag für Sie stellen, um das Risiko einer nicht gewährten Förderung so gering wie möglich zu halten.
Abschließende Worte
Ich hoffe, dass Ihnen mein Blogeintrag einen guten Überblick darüber verschaffen konnte, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen und wie Sie am besten in eine Sanierung starten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder bereits ein konkretes Projekt planen, können Sie gerne eine kostenfreie Erstberatung bei mir buchen. In diesem Gespräch klären wir allgemeine Fragen rund um die Energieberatung und schaffen eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.
Stand: 17.06.2026 Hinweis: Alle Inhalte dieses Blogeintrags stammen aus eigener Recherche. Die textliche Ausformulierung sowie Rechtschreibkorrektur wurden mithilfe einer KI überarbeitet.