Der Energieberater bringt bei Sanierung Geld für Sie mit
- Langefeld

- 17. Juni
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Aug.
Ich denke, Ihnen ist die Aussage inzwischen gut bekannt: Der Energieberater ist im Gegensatz zu vielen anderen Ingenieuren oder Handwerksbetrieben derjenige, der tatsächlich „Geld mitbringt“. Er sorgt nicht nur dafür, dass Fördermittel optimal genutzt werden, sondern übernimmt auch die Qualitätskontrolle im Sinne der KfW‑ und BAFA‑Vorgaben. Dadurch wird sichergestellt, dass alle technischen Anforderungen seitens KfW und BAFA eingehalten werden und es später keine Probleme beim Abrufen der Fördermittel entstehen.
Im unteren Bereich möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Förderungen es aktuell für Sanierungsmaßnahmen gibt und welche Kombinationen möglich sind, um eine besonders hohe Förderung zu erzielen. Dabei geht es darum, verständlich darzustellen, wie sich einzelne Programme ergänzen und welche Maßnahmen sich sinnvoll miteinander verbinden lassen.
Die Tabellen zeigen einen Überblick über die Kosten einer Energieberatung. Die angegebenen Preise dienen dabei lediglich als fiktive Beispielwerte, da Energieberater nicht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterliegen und ihre Kosten je nach Anbieter und Leistungsumfang variieren können. Daher ist es wichtig, mehrere Angebote einzuholen und diese nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch bezüglich des jeweiligen Leistungsumfangs zu vergleichen.
BAFA Energieberatung (iSFP)
Bei der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfasst der Energieberater im ersten Schritt das Gebäude umfassend – sowohl von außen als auch von innen. Dabei werden die Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie die vorhandene Heizungsanlage aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird der aktuelle Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt, um anschließend geeignete Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude vorzuschlagen.
Die grün hinterlegten Positionen stellen die maximalen Förderbeträge dar, die von der BAFA bzw. Zuschüsse der KfW übernommen werden.
Auf den ersten Blick könnte daher der Eindruck entstehen, dass meine zuvor getroffene Aussage nicht zutrifft, da die Kosten für den Energieberater im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zunächst höher sind als die Förderung, die an dieser Stelle gewährt wird.
Kosten Energieberatung | Kosten ggf. Förderantrag | Förderung Ein/Zweifamilien |
ab 1.190€ | ab 357€ | 650€ |
Kosten Energieberatung | Kosten ggf. Förderantrag | Förderung ab 3 Wohneinheiten |
ab 1785€ | ab 595€ | 850€ |

BAFA Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
Wenn wir uns dem nächsten Schritt widmen, geht es um die eigentliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Genau hier setzt die BAFA‑Förderung für die Gebäudehülle an – und diese fällt im Vergleich zur reinen Energieberatung deutlich höher aus.
kosten Sanierung | Kosten Energieberater | Förderung Energieb. 50% | Förderung ohne iSFP 15% | Förderung mit iSFP 20% |
ca. 60.000€ | ab 3.570€ | 1.785€ | 4.500€ | 10.500€ |
Rechnet man alle Positionen einmal vollständig gegeneinander auf, zeigt sich, dass sich der Energieberater – wie oben beschrieben – im Grunde selbst bezahlt. Der Effekt lässt sich mit einem Steuerberater vergleichen: Auch dort könnte es sein, dass Sie zunächst Geld investieren, am Ende aber durch eine mögliche Rückerstattung vom Finanzamt mehr zurückerhalten, als Sie ausgegeben haben.
Beispiel an einem Einfamilienhaus mit iSFP
Ausgaben Energieberater: 1.190€ + 357€ + 3.570€ = 5117€
Förderung: 650€ + 1.785€ + 10.500€ =12.935€
Vergleich: 12.935€ - 5.117€ = 7.818€
Das bedeutet, dass Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme nahezu 8.000 € an Förderung erhalten. Der zusätzliche Materialaufwand, der notwendig ist, um die höheren Anforderungen der BAFA‑Förderung gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen, fällt dabei gering aus. Gleichzeitig profitieren Sie durch die verbesserten Bauteile von einer spürbaren zusätzlichen Energieeinsparung, die sich langfristig positiv auf Ihre Heizkosten auswirkt.

Der Vergleich wird noch interessanter, wenn es sich bei dem Gebäude nicht nur um eine einzelne Wohneinheit handelt. Die maximale Fördersumme erhöht sich mit jeder zusätzlichen Wohneinheit.
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beträgt die maximale förderfähige Summe 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit für die Wohneinheiten 2 bis 6 und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Liegt hingegen ein geförderter iSFP vor, erhöhen sich die maximalen Fördersummen auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, 30.000 € je Wohneinheit für die Wohneinheiten 2 bis 6 und 15.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Zusätzlich steigt der Fördersatz: Ohne iSFP beträgt die Förderung 15 %, während sich der Fördersatz mit einem geförderten iSFP auf 20 % erhöht, sofern die Grundförderung pro Wohneinheit überschritten wird.
Förderung über die KfW Förderung 261
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine Förderung über die KfW in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihre Bestandsimmobilie in einem einzigen Schritt vollständig mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel sanieren möchten. In diesem Fall können Sie die Fördermöglichkeiten des KfW-Programms 261 nutzen.
Bsp. Einfamilienhaus | |||
kosten Sanierung | kosten Energieberater | Förderung Energieb. 50% | Tilgungszuschuss EFH 55EE 5% |
150.000€ | 9.100€ | 4.550€ | 7.500€ |
Bsp. Einfamilienhaus | |||
kosten Sanierung | kosten Energieberater | Förderung Energieb. 50% | Tilgungszuschuss EFH 55NH 10% |
150.000€ | 12.100€ | 5.000€ | 15.000€ |
Bei dieser Fördervariante ist erkennbar das bei der NH Klasse der Energieberater höhere Kosten ansetzen kann weil hier ein deutlicher mehr aufwand entsteht dieser aber sich direkt positiv auf die gesamte Förderung wieder Spiegelt.
Beispiel: EFH 55EE
Vergleich: 4.550€+7.500€ - 9.100€ = 2.950€
Beispiel: EFH 55NH
Vergleich: 5.000€+15.000€ - 12.100€ = 7.900€
Dabei handelt es sich ausschließlich um die direkten Zuschüsse der KfW und des BAFA. Die Zinsvergünstigungen der KfW wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, da die Konditionen schwanken und sich regelmäßig ändern. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Konditionen aktuell gelten und welche Fördermöglichkeiten sich daraus ergeben.
Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die ebenfalls in die Planung einbezogen werden können. Dazu zählt unter anderem der Ergänzungskredit der KfW, der zusätzlich zur BAFA‑Förderung für Einzelmaßnahmen genutzt werden kann, um ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Außerdem existiert der sogenannte Worst Performing Building Bonus, der bei bestimmten Gebäudetypen zusätzlich abgerufen werden kann.
In einigen Zeiträumen stehen zudem regionale Förderprogramme zur Verfügung, die jedoch häufig schnell ausgeschöpft sind.

Wie Sie sehen, stellt die Bundesregierung zahlreiche Möglichkeiten bereit, um Förderungen für Sanierungsmaßnahmen abzurufen. Gleichzeitig gibt es jedoch viele Fallstricke, die dazu führen können, dass eine Förderung im schlimmsten Fall nicht bewilligt wird. Deshalb gilt grundsätzlich: Wenn Sie eine Sanierung planen, sollten Sie sich zuerst an einen Energieberater wenden. Dieser kann Sie frühzeitig beraten und auf Wunsch sogar den Förderantrag für Sie stellen, um das Risiko einer nicht gewährten Förderung so gering wie möglich zu halten.
Abschließende Worte
Ich hoffe, dass Ihnen mein Blogbeitrag einen guten Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten und den Einstieg in eine energetische Sanierung gegeben hat. Sollten sich Förderbedingungen oder gesetzliche Regelungen zwischenzeitlich ändern, informiere ich Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung über den aktuellen Stand. Wenn Sie bereits ein konkretes Projekt planen oder offene Fragen haben, können Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch bei mir buchen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Vorhaben und schaffen eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden von mir als Energie-Effizienz-Experte nach bestem Wissen und auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Informationsstands erstellt. Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Daher übernehme ich keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte. Bitte informieren Sie sich vor einer Antragstellung oder Entscheidung stets bei den zuständigen Stellen über die aktuell geltenden Förderbedingungen und gesetzlichen Regelungen.
Stand: 04.08.2026 Hinweis: Alle Inhalte dieses Blogeintrags stammen aus eigener Recherche. Die textliche Ausformulierung sowie Rechtschreibkorrektur wurden mithilfe einer KI überarbeitet.

